o2 Kündigung

Keine Lust mehr

Homezone in Theresienstraße äußerst selten zu empfangen kann Homezone aber nicht wieder weg-optionieren *und das Telefon ist voller nerviger bugs

-> will also neuen Tarif, neues Telefon -> grundsätzlich schon bei o2 bleiben -> Vertragsende erst o8.12.2oo6, Kündigung spätestens drei Monate vorher, d.h. Anfang September.

Vertragliche Regelungen

  • Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte. +4.5 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen kann aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte. +4.6 Die Änderung der Adresse, in deren Umkreis der Kunde die Homezone-Option nutzt („Homezone-Adresse“), ist nach Vertragsschluss nur im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Umstände möglich. Sofern eine vom Kunden gewünschte Änderung der Homezone-Adresse nicht möglich ist, ergibt sich daraus kein Recht zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung.

*Vertragslaufzeit / Kündigung +8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. +8.3 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar. +8.4 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die Schriftform kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden. +8.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde +a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt; + b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht; +c) seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich einstellt; +d) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug gerät oder er in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag, der das zweifache monatliche Grundentgelt erreicht, in Verzug gerät; +e) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder + Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise zu (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.

Hmm

Neuerdings lässt sich die Homezone öfter empfangen, v.a. auch bis zur Uni und bis zum Hauptbahnhof Meinen alten Tarif von 7€/Monat gibt es nicht mehr, war damals eine Weihnachtsaktion *In der Augustenstraße ist ein o2-Laden, wird also der neue Ansprechpartner, falls wieder was nerviges passiert - was in letzter Zeit aber nicht der Fall ist. Schaut schlecht aus.