Sparta : Verfassung, Sozialordnung, Lebensformen

  • Verfassung (reicht bis ins 8./7. Jahrhundert zurück): oligarchisches System, also Herrschaft einer kleinen Gruppe.
  • Drei wichtige Entscheidungsgremien: 2 Könige (basileus) mit Oberbefehl über das Heer. Adelsrat (gerusia) aus 30 Mitgliedern. Vorberatung der Anträge, höchster Gerichtshof, auf Lebenszeit bestimmt und nicht Rechenschaftspflichtig. Volksversammlung (apella)
  • Eingrenzung der monarchischen Macht durch die Kontrolle von 5 Ephoren (Aufsehern)
  • Volksversammlung: mangelndes initiativrecht, Abstimmung über Beschlüsse des Rates, aber kein Veränderungsrecht.
  • Vorrauussetzung für politische Betätigung: Durchlaufen des spartanischen Erziehungssystems (agoge) bis zum 30. Lebensjahr
  • Großer Landbesitz, um den Lebensunterhalt und Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten finanzieren zu können.
  • Ständige Bereitschaft zum Militärdienst
  • Wer diese Vorraussetzungen nicht erfüllt, darf nich an der Politik teilhaben und besitzt nur noch die bürgerlichen Rechte (hypomeios = Geringere)
  • Sozialordnung: Gleichheit wird trotz Oligarchie betont: jeder spartanische Vollbürger wird nämlich as homoio (Gleiche) bezeichnet
  • Heloten (Teile der unterworfenen vordorischen Bevölkerung), wurden in eine der Sklaverei vergleichbare freie Rechtstellung hinabgedrückt. Ihr Grundbesitz wurde parzelliert und an spartanische Bürger verteilt, die diese Klaroi von diesen bebauen ließen.
  • Periöken (Bevölkerung Lakoniens): Ebenfalls vom Vollbürgerrecht ausgeschlossen. Waren zur Heeresfolge verpflichtet und bei außenpolitischen Entscheidungen von Sparta abhängig. Durften Ländereien besitzen und hatten eine wichtige Schutzfunktion gegen äußere Feinden und mögliche Aufstände der Heloten. Wichtige ökonomische Funktionen, da Spartanern jegliche berufliche Tätigkeit untersagt war.
  • Frauen: eigenständig und den Männern vielfach gleichberechtigt. Unterstanden nicht der Rechtsgewalt ihre Mannes, konnten auch mehrere Ehemänner haben, Uneingeschränkt geschäftsfähig und erbberechtigt. Kann Vermögen erwerben und darüber frei verfügen.
  • Fremde werden von den Spartanern abgelehnt, sie dürfen sich nicht dauerhaft bei ihnen niederlassen wie in Athen.
  • Lebensformen: ständige Kriegsbereitschaft prägt das Leben. Bürger dürfen Polis nur in Ausnahmesituationen verlassen.
  • Bereits das neugeborene gehört dem Staat, schwache und behinderte Kinder werden nach dem Urteil des Rates getötet.
  • Mit 7 Jahren verlassen die Jungen die Familie und werden vom Staat erzogen.
  • Im Vordergrund der Erziehung stehen: unbedingter Gehorsam, anspruchloses Leben, Ertragen von Hunger und Schmerz, Wille zum Sieg.
  • Mit dreißig Jahren endet die Ausbildung und man wird in die Volksversammlung aufgenommen.

Offizielle Bewertungseinheiten:

  • Chronologie:
    1. entweder Anfang oder Ende der Umstände der Einführung
  • Verfassung - je 0,5 Punkte:
  • Doppelmonarchie
  • Gerousie
  • Ephoren
  • Apella (Dame o. besondere Stellung)__
  • Sozialordnung (je 0,5 Punkte für Nennung und Details):
    1. Heloten
    1. Periöken
  • Lebensformen:
    1. Agoge
    1. Bedeutung des Militärs
  • Extrapunkte:
  • Stellung der Frau
  • Fremdenfeindlichkeit
  • Gleicheheitsideal
  • Syssitien
  • Wirtschaftsleben
  • Verbot von Geld
  • Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit
  • Quellenproblem