König

Die Bezeichnung "König" leitet sich von "kon"/"konr" ab, was so viel wie "vornehm" bedeutet. Das mittelalterliche deutsche Königtum baut auf den ideellen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten der karolingisch-ostfränkischen Königsherrschaft auf, deren Dynastie mit dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger (911) erloschen war. Dieses Königtum enthielt Elemente uralt germanischer Vorstellungen eines Volkskönigtums, wobei unter Volk jedoch nur die obere Führungsschicht des Herrschaft ausübenden Adels und der Freien zu verstehen ist. Nur mit deren Zustimmung konnte der König die Herrschaft erlangen und ausüben. Ebenfalls aus alter fränkischer Tradition lebte die christliche Legitimation des Herrschers, der aus der überweltlichen Idee des Gottesgnadentums seine Stellung als Garant der Rechtsordnung ableitete. Die Mitwirkung des Volkes bei der Thronerhebung und die Sakralisierung des Königtums seit den Ottonen lassen das Verhältnis von König zu Volk und Adel sowie zur Kirche erkennen. Das Weiterleben altüberlieferter Vorstellungen lässt sich auch in der veränderten Form der Herrschaft nach dem Investiturstreit erkennen. Die Weitergabe des Königstitels an einen Nachfolger geschah entweder über Erbgang (an den Erstgeborenen) oder über Wahl (in sog. Wahlmonarchien; in Deutschland Wahl durch die Kurfürsten).