Zwischenprüfung Neuere deutsche Literatur

Germanistik Institut

Institutshomepage

Durchführung

Die Inhaltlichen Prüfungsanforderungen der Zwischenprüfungsordnungen fordern:

"Grundwissen in Neuerer deutscher Literatur, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft: ''Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturwissenschaft [a] Fähigkeit zur Analyse literarischer Texte [b] auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über zwei Gebiete der deutschen Literatur zwischen dem 16. Jahrhundert und der Gegenwart [c]."''

Festgesetzt wird eine daran anknüpfende Dreiteilung der Aufgabenstellung in der ZP:

  • Terminologie und Methoden
  • Textanalyse im Anschluss an ein Proseminar (Stufe II) des unmittelbar vorausgehenden Semesters.
  • Frage(n) zu einem zweiten Bereich im Anschluss an eine Vorlesung der vorausgehenden zwei Semester.

Die gewählten Veranstaltungen sind bei der Meldung zur Prüfung anzugeben.

Für jeden Prüfungsteil sind 10 Punkte zu vergeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 15 Punkte erreicht sind. (Benotung: 28-30 Punkte: Sehr gut; 23-27 Punkte: Gut; 18-22 Punkte: Befriedigend; 15-17 Punkte: Ausreichend.)

Zeitaufteilung der dreistündigen Klausur

Sie wird den Kandidaten empfohlen, jedoch nicht obligatorisch gemacht: zum Terminologieteil 1/2 - 1h; zum Textanalyseteil 1 1/2 - 2h; zum Vorlesungsteil 1/2h.


Hinweise zum Grundlagenwissen NDL (Terminologie und Methoden)

Vergleicht man die Situation der NDL von heute mit der vor 30 Jahren, so wird man zumindest in quantitativer Hinsicht zu einem Konsens kommen: Der Kreis möglicher Gegenstände hat sich drastisch erweitert, und ebenso das Spektrum möglicher Zugänge ('Methoden'). Das Fach ist sehr unübersichtlich geworden. Das spürt man besonders deutlich an einer so großen Universität wie der LMU. Und am stärksten leiden darunter diejenigen, die am Anfang ihres Studiums stehen oder die eine Zwischenbilanz ziehen wollen. Auf den ersten Blick scheint es unmöglich, hier Übersicht hineinzubringen, wenn man nicht zu dogmatischen Setzungen oder wissenschaftsfremden Simplifikationen greifen will. Ein zweiter Blick lässt die Dinge etwas anders erscheinen. Ein Beispiel: Die Rhetorik hat aus dekonstruktivistischer Perspektive eine ganz andere Bedeutung als aus mentalitätsgeschichtlicher; aber Bedeutung hat sie im einen wie im anderen Fall. Ähnliches gilt für kanonische Werke: Es ist zwar ein großer Unterschied, ob man sie hermeneutisch als Kulturgüter ansieht, deren Werthorizont mit dem unseren verschmolzen verden soll, oder ob man sie distanziert als Kulturgut einer mittlerweile vergangenen Epoche des Bildungsbürgertums ansieht; aber kennen muss man die Texte im einen wie im anderen Fall. - Überlegungen dieser eher bescheiden-pragmatischen Art, nicht theoretische Synthese-Entwürfe, haben dazu geführt, dass wir in den vergangenen beiden Semestern versucht haben, einen Basiskatalog jener Wissenselemente zu entwerfen, deren Kenntnis einer Germanistikstudentin, einem Germanistikstudenten jedenfalls nicht schaden können und geeignet ist, die Verständigung über Literatur zu erleichtern. In unterschiedlicher Weise - entwerfend, korrigierend, billigend, zweifelnd - an den Überlegungen beteiligt waren Konrad Feilchenfeldt, Hans-Edwin Friedrich, Bernd Gruschka, Wolfgang Harms, Gisela Henckmann, Renate v. Heydebrand, Volker Hoffmann, Günter Häntzschel, Martin Huber, Oliver Jahraus, Gerhard Lauer, Ethel Matala de Massa, Gerhard Neumann, Clemens Pornschlegel, Hartmut Reinhardt, Jürgen Scharfschwerdt, Rolf Schröder, Hubert Schuler, Sibylle v. Steinsdorff, Marianne Willems sowie Vertreter der Fachschaft.

Die Liste wurde aus Anlass der Neuregelung der Zwischenprüfung (ab Oktober 1997) revidiert und vor allem gekürzt. Ausdrücklich sei betont, dass es sich bei dieser Liste nicht um einen vollständigen Katalog abfragbaren Wissens handelt, sondern um eine Studienhilfe, die Ihnen das Selbststudium und die Überprüfung Ihres Wissensstandes erleichtern soll; jeder dieser Begriffe ist eine Art Eingangstür zu einem Begriffsgeflecht. - An der Revision der Liste beteiligt waren u. a. Ulrich Dittmann, Konrad Feilchenfeldt, Hans-Edwin Friedrich, Volker Hoffmann und Gerhard Lauer. (Karl Eibl)


Paragraphenkacke

§ 29 Neuere deutsche Literatur

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an * je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern * Germanistische Linguistik, SoSe 06 * Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters, SoSe 06 * Neuere deutsche Literatur, WiSe 0507 * zwei Proseminaren in Neuerer deutscher Literatur * Schiller, WiSe 0607 * Jahrhunderwende, WiSe0607 * einem Proseminar wahlweise in Germanistischer Linguistik oder Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters * einer Lehrveranstaltung aus dem Lehrangebot "Grundwissen Antike Traditionen", SoSe06

Nachweis von Kenntnissen in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind. Diese müssen mindestens dem Niveau entsprechen, das in einem dreijährigen aufsteigenden, mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen Schulunter-richt erreicht wird. § 87 Abs. 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Über das Vorliegen der Sprachkennt-nisse entscheidet der Promotionsausschuss (§ 3 Magisterprüfungsordnung).

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Neuerer deutscher Literatur, dessen Überprüfung folgende Gegenstän-de betrifft: * Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturwissenschaft * Fähigkeit zur Analyse literarischer Texte * auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über zwei Gebiete der deutschen Literatur zwischen dem 16. Jahrhundert und der Gegenwart.

(3) Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbei-tungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

(4) Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.

Weiterführend