Inhalt der Gutachterseite
Wertgutachten
Manche Fährnisse eines Eigentümers machen es erforderlich, dass er für seine Immobilie, bebauten oder unbebauten Grundstücke ein Verkehrswertgutachten benötigt, für z.B. Bankdarlehen, Erbklärung, Aufhebung der Ehegemeinschaft, Bilanzierung, Steuerbewertung, Finanzamt, Kauf- oder Verkaufsabsichten.
Schadensgutachten
Ob bei einem Neubau, einer Abnahme- oder bei der Übergabe und Abnahme bei Immobilienkauf (z.B. Haus, Eigentumswohnung) zahlt sich ein Gutachter aus, welcher Ihre Interessen als Ihr Sachwalter vertritt und Sie in Ihrem Sinne berät. Hierbei geht es nicht nur um die formgerechte Mängelfeststellung, sondern auch um die Absicherung Ihrer Rechte (Mängelrügen, Abnahmevorbehalt, Verzugsetzung usw.) gegenüber Ihren Lieferanten. Ebenso bieten Ihnen Schadensgutachten für den Werterhalt von Immobilien mittels sinnvoller Reparaturen, Renovierung und Sanierung die nötige Absicherung.
Leistungen
Bei einem Ortstermin nehme ich alle relevanten Beweise, Schäden aber auch die Bausubstanz und eventuell Dokumente der Immobilie auf. In der Recherche werden über die notwendigen Fakten hinaus mögliche Einflüsse gesammelt und in einem qualifizierten Gutachten zusammengefasst.
Kosten
Die Kosten für Gutachten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Für meine Kunden vertrete ich seit über 25 Jahren erfolgreich Anliegen in der Bauabwicklung und Gutachtertätigkeit für private Interessen als auch vor Gericht.