Referat Patente

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-=Willkommen=-

Ein kurzer Einblick in die Welt der schützenswerten Ideen!

Ein "Kurz"referat von Jochen Kirschner

-=Schützenswertes=-

Welche Schutzarten gibt es?

1. Patente

2. Marken

3. Gebrauchsmuster

4. Geschmacksmuster

Geheimschutz

-=Marken=-

Was sind Marken?

Eine Markenanmeldung schützen einen Namen oder ein Logo für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen!

Kosten:

Anmeldung: 300 €

Weitere Gebühren: abhängig von der Anzahl der Waren oder Dienstleistungen

Schutzdauer:

10 Jahre Die Schutzdauer kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

-=Geschmacksmuster=-

Wie schmeckt ein Geschmacksmuster?

Im Sinne des § 1 Nr. 1 Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) ist ein Muster die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, welches sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst ergibt. Ein Erzeugnis ist nach § 1 Nr. 2 GeschmMG jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden können. Ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis.

Ein Geschmacksmuster schützt also ein bestimmtes Design!

Kosten der Anmeldung:

Anmeldegebühr 7,00 EUR pro Geschmacksmuster, mindestens jedoch 70,00 EUR Auslagenpauschale beträgt 12,00 EUR pro Schutzrecht

-=Geheimschutz=-

Was sind Staatsgeheimnisse?

Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden (§ 93 Abs. 1 StGB).

-=WasFälltUnterDenGeheimschutz=-

Habe ich ein Staatsgeheimnis erfunden?

Anmeldungen aus folgenden technischen Gebieten können vornehmlich Staatsgeheimnisse enthalten:

Wehr- und Rüstungstechnologie

z.B. Panzerungen, Sprengstoffe, Munition, Peil- und Messvorrichtungen

Kernenergietechnologie

z.B. Gasultrazentrifugen, Fusionsreaktoren, Plasma-Kerntechnik

Wert- und Sicherheitsdokumente

z.B. Wertpapiere, Banknoten, Ausweise

Kryptologie

z.B. Codier-/Decodiersysteme, Nachrichtentechnik

Unterschieden werden folgende Geheimhaltungsstufen

"VS-VERTRAULICH", "GEHEIM" und "STRENG GEHEIM"!

-=Gebrauchsmuster=-

Wer braucht ein Gebrauchsmuster & wer ein Patent?

Erfindungen, die neu sind, auf einem

erfinderischen Schritt

beruhen und

gewerblich anwendbar sind,

können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden.

-=Unterschiede Patent Gebrauchsmuster=-

Was ist also der Unterschied von einem Gebrauchsmuster zu einem Patent?

Technische und chemische Verfahren können nur patentiert, nicht jedoch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Des weiteren bestehen Unterschiede beim patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten.

-=Vor- & Nachteile eines Patents=-

Patente

Schutzbereich:

neue gewerblich nutzbare Erfindungen

Schutzdauer:

3 Jahre verlängerbar bis auf 20 Jahre

Prüfung:

anfängliche Prüfung auf Neuheit („Stand der Technik“) und Erfindungshöhe

Fazit:

Längere Schutzdauer, dafür aufwendiger & kostenintensiver

-=Vor- & Nachteile eines Gebrauchsmuster=-

Gebrauchsmuster

Schutzbereich:

neue gewerblich nutzbare Erfindungen, aber keine technische und chemische Verfahren

Schutzdauer:

3 Jahre verlängerbar auf 10 Jahre

Prüfung:

keine Prüfung der Neuheit & der Erfindungshöhe (erst bei Löschungs- oder Verletzungsverfahren)

Fazit:

einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent, aber angreifbarer

-=Patente Spezial=-

Das Patent, die Krönung der Idee!

-=Recherche=-

Aber vor jeder Anmeldung kommt die Recherche!

Deutsches Patent- und Markenamt

DPMApublikationen

Amtliche Publikationsplattform des DPMA Download des Patentblatts Suche im Patentblatt Zugriff auf die Patentdokumente

DEPATISnet

Recherche nach Dokumenten (Offenlegungs- u. Patentschriften) im Patentinformationssystem des DPMA und Recherche in der Klassifikation (IPC) ( kostenlos ) Anzeige von 28 Mio. Patentdokumenten (national u. international) im Originallayout ( kostenlos )

DPMAkurier

DEPAnet

Recherche in deutschen Offenlegungs- bzw. Patentschriften ( kostenlos )

-=Weitere Patentämter=-

Weitere Patentämter

Europäische Patentorganisation esp@cenet

Weltweite Recherche u.a. in englischsprachigen Zusammenfassungen ( kostenlos ) Recherche in Patentdokumenten der Mitgliedsstaaten ( kostenlos )

World Intellectual Property Organization (WIPO) http://www.wipo.int/ipdl/en/?

"first page"-Daten (Bibliographie, Abstract und Zeichnung) von veröffentlichten PCT-Anmeldungen ab dem 2.4.1998 ( kostenlos )

Ausländische Patentämter

US-Amerikanisches Patentamt: USPTO Web Patent Databases Kanadisches Patentamt: Canadian Patent Database Japanisches Patentamt: Searching PAJ

Kommerzielle Datenbanken

-=Anmeldungsformularien=-

Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?

Antragsformular

Erklärung über den Stand der Technik Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung eine oder mehrere technische Zeichnungen Patentansprüche (konkreter Patentschutz)

Erfinderbenennung und eine Zusammenfassung

Alles ist in 3-facher Ausführung beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.

-=Kosten einer Anmeldung=-

Gebüren des Erteilungsverfahren

Anmeldeverfahren (§ 34 PatG)

bei elektronischer Anmeldung 50 € bei Anmeldung in Papierform 60 €

Recherche (§ 43 PatG) 250 €

Prüfungsverfahren (§ 44 PatG)

wenn ein Antrag bereits gestellt worden ist 150 € wenn ein Antrag nicht gestellt worden ist 350 €

Anmeldeverfahren für ein ergänzendes Schutzzertifikat 300 €

Zusätzlich kostet auch die Einschaltung eines Patentanwaltes!

-=Gebüren der Verlängerung=-

Laufende Kosten für die Aufrechterhaltung

für das 3. Patentjahr 70 € für das 4. Patentjahr 70 € für das 5. Patentjahr 90 € für das 6. Patentjahr 130 € für das 7. Patentjahr 180 € für das 8. Patentjahr 240 € für das 9. Patentjahr 290 € für das 10. Patentjahr 350 € für das 11. Patentjahr 470 € für das 12. Patentjahr 620 € für das 13. Patentjahr 760 € für das 14. Patentjahr 910 € für das 15. Patentjahr 1 060 € für das 16. Patentjahr 1 230 € für das 17. Patentjahr 1 410 € für das 18. Patentjahr 1 590 € für das 19. Patentjahr 1 760 € für das 20. Patentjahr 1 940 €

-=Dauer eines Anmeldeverfahrens=-

Wie lange dauert das Erteilungsverfahren?

durchschnittlich 2 bis 2½ Jahren

Voraussetzung: Prüfungsantrag wird innerhalb von vier Monaten gestellt Die Prüfungsgebühr wurde bezahlt

In Ausnahmefällen kann das Erteilungsverfahren jedoch wesentlich länger dauern.

-=Hilfen=-

Wo finde ich & meine Erfindung Hilfe?

In Erfinderzentren

Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH (EZN) Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt (ESA) *Erfinderzentrum Thüringen

Patentstelle Deutsche Forschung

bei der Fraunhofer Gesellschaft kleineren Unternehmen privaten Bereich Hochschulen Forschungseinrichtungen *finanzielle Unterstützung

oder bei Erfindersprechtagen

-=Internationale Patentklassifikation=-

Wie finde ich relevante Veröffentlichungen?

Internationale Patentklassifikation (IPC)

*international gültiges Ordnungssystem für Patente

*Nachzuschlagen unter http://www.dpma.de/suche/klassifikationen.html

-=IPCderSTA=-

Klasse B: Transportieren>Fördern; Packen; Lagern; Handhaben...>

Fördersysteme allgemein:

*Stapeln, Entstapeln von Schüttgut B65G 65/28

Pelletförderung mittels Schnecken und Spiralen (Rotation)

*B65G 53/48 . . . Förderschnecken oder ähnliche umlaufende Fördermittel

Pelletförderung mittels Kolben (Translation)

B65G 49/00 Fördersysteme, deren Ausbildung durch ihren besonderen Anwendungszweck bestimmt ist und die nicht anderweitig vorgesehen sind
B65G 47/02 Vorrichtungen zum Zuführen von Gegenständen oder Schüttgut zu Förderern *B65G 47/14 . . . unter Ordnen oder Ausrichten der Gegenstände mit mechanischen oder pneumatischen Mitteln, während des Zuführens (während einer Überführbewegung durch einen Förderer B65G 47/24 , B65G 47/26)

Pelletförderung mittels Luftstrom (Absaugen / Blasen)

B65G 53/00 Fördern von Schüttgut durch Rinnen, Leitungen oder Rohre, indem das Schüttgut zum Schwimmen oder Schweben gebracht wird oder durch Gas-, Flüssigkeits- oder Schaumströme B65G 53/24 . . .Sauggassysteme *B65G 53/60 . . Vorrichtungen zum Abscheiden des Fördergutes aus dem Treibgasstrom

Lagersysteme:

*B65D Behältnisse zur Lagerung oder zum Transport von Gegenständen oder Materialien

Sonstiges:

B65G 53/52 . . Anwendungen von Leitungen oder Rohren B65G 53/54 . . . Biegsame Leitungen bzw. Rohre

-=Schluss=-

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Auf eine gute & erfolgreiche Zusammenarbeit bei der

Studienarbeit 2006!!!

Jochen Kirschner