wer braucht Jurastudenten, wenn es wikipedia gibt?

Wohnung + Recht

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My home is my castle

Probleme: Rechtsberatung des AStAs oder Rechtsberatung des Studentenwerks. Manchmal hilft auch schon ein Besuch beim AStA-Sozialreferat weiter. Bei Mietrechtsproblemen kann man den örtlichen Mieterverein zu Rate ziehen, Anspruch auf Beratung haben jedoch nur Mitglieder.

a) Keine überhasteten Mietverträge abschließen. Du mußt das Recht haben, den Mietvertrag in Ruhe zu prüfen, d.h. bis zum Unterschreiben solltest Du mindestens einen Tag Zeit haben. Ansonsten ist abzusehen, dass Deine Rechte als Mieter und Mieterin nicht gesichert sind. Nimm Dir dann lieber ein andere Wohnung.

b) Wenn Du den Mietvertrag unterschreibst, achte darauf, dass Sachen, die zum Inventar gehören und kaputt sind, in den Mietvertrag eingetragen werden. Fallen Dir dann später weitere Sachen auf, gib diese Deinem Vermieter oder Deiner Vermieterin schriftlich und behalte selber einen Durchschlag. Am besten ist es, wenn Du Dir den Empfang bestätigen läßt. Auch könnt Ihr die Miete wegen Mängel der Wohnung mindern.

c) Du solltest von der Person, die Dir Deine Wohnung vermietet, eine Adresse und Telefonnummer haben - laß Dich nicht mit einem Postfach abspeisen!!!

d) Dein Vermieter oder Deine Vermieterin sollte sich nur für Deinen Namen, Beruf und Dein Alter interessieren. Informationen, die darü ber hinaus gehen, solltest Du nicht unbedingt herausgeben.

e) Eine Mietkaution kann nur verlangt werden, wenn sie zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart worden ist. Höhe, Fälligkeit, Verzinsung und Anlage regelt das Gesetz. Die Kaution darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben dabei unberücksichtigt. Die Kaution darf in drei gleichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist bei Mietbeginn zu zahlen. Die Kaution muss auf ein Sonderkonto mit dem Zinssatz angelegt werden, der für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblich ist. Die Zinsen werden der Kaution zugeschlagen. Für Zimmer in Studierendenwohnheimen besteht jedoch keine Verzinsungspflicht. Die Kaution kann erst im Ablauf einer angemessen Überprüfungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden. Die Hö chstfrist beträgt aber 6 Monate. Wichtig ist daher, dass Ihr Euch beim Auszug die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung / des Zimmers schriftlich (!) vom/von der VermieterIn bestätigen lasst.

f) Mieterhöhung:die Miete darf nicht nach Lust und Laune erhöht werden! Mieterhöhungsherklärungen müssen schriftlich erfolgen. Die Miete darf erst 1 Jahr nach dem Einzug verändert werden, zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens 1 Jahr liegen.

g) Beendigung des Mietverhältnisses: bei Hausverkauf gilt: "Kauf bricht Miete nicht!", d.h. der Mietvertrag gilt weiter.

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*Nachsendeantrag läuft 6 Monate und kann einmal verlängert werden * Bescheide bei: + Bank / Bausparkasse + Zeitschriften/Zeitungs-Abos + Handyanbieter + Versicherungen (Krankenversicherung, KFZ etc.) + Mitgliedschaften (Vereine und Organisationen) + GEZ (falls man Gebühren zahlt, auch wenn man eine Befreiung hat!) + BAföG-Amt + Arbeitgeber? + Ausbildungsstätte