Herzog

Der Begriff Herzog, lat. „dux“, bezeichnete im Hoch- und Spätmittelalter die nach dem König wichtigsten Herrschaftsträger unterschiedlichster Aufgaben und Funktionen in verschiedenen Provinzen im Reich. Die Geschichte des Herzogtums wird meist in Perioden eingeteilt: ein älteres und ein jüngeres sowie ein Amts-, Titel- und Gebietesherzogtum. Die Hzg.e wurden vom König eingesetzt., teilweise Verwandte oder, wie unter den Saliern, minderjährige Königssöhne, aber sie waren ebenso wieder absetzbar. Es bildeten sich dennoch auch Herzogsdynastien, die den König in seiner Wahl beeinflussten; Der Amtscharakter schloß eine tatsächliche Souveränität und Selbständigkeit einzelner Herzöge und Herzogsgeschlechter keineswegs aus. Tatsächlich ist die Geschichte des Herzogtums in allen Phasen immer wieder von Tendenzen zur Errichtung einer königsgleichen Stellung geprägt (Aufstände etc.). Das konfliktreiche Verhältnis zw. König und Herzog erweist sich insgesamt als ein politisches Problem des hochmittelalterlichen Reiches, die Herzöge waren jedoch unverzichtbar. Durch ihre Beschränkung von oben König und unten (Adel) darf man die Bedeutung der Herzöge für die Reichsverfassung jedoch auch nicht überbewerten. Die Befugnisse der Herzöge sind nie umfassend untersucht worden und jeweils nur in Einzelbeispielen greifbar, wie etwa Heeresführung (daher der Name), Gerichtsbarkeit, Landfriedenssicherung, teils auch Kirchenhoheit.

Qualitativ hat sich das sich das Herzogtum wie folgt gewandelt (Differenzen in Amtsdauer, funktionalem und territorialem Zuständigkeitsbereichsowie der Art der Vergabe des Herzogtums) :

  • Ursprünglich waren die Herzöge germanische Heerführer, durch Stammesfürsten oder per Los für die Dauer eines Feldzugs bestimmt
  • In der Merowingerzeit wurde den Herzögen das Amt des Herzogs vom König verliehen und funktional primär auf militärische Aufgaben ausgerichtet.
  • Im Frühmittelalter: Im fränkischen Reich hatten sich erbliche Stammesherzogtümer herausentwickelt, welche zwar von den Karolingern aufgehoben wurden, allerdings ab ende des 9. Jh.s wieder auflebten.
  • 12./13. Jh. Im Hl. Röm. Reich Dt. Nation haben sich Territorial- und Titular-Herzogtümer herausgebildet (sprich: Die Herzogwürde wurde vom König als Lehen vergeben, konnte jedoch auch wieder entzogen werden, wie es das Beispiel Heinrich des Löwen (1180) illustriert).