Lehenswesen und Vasall

Die wichtigste Vorraussetzung für das Lehenswesen ist die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Ungleichheit der mittelalterlichen Gesellschaftsordung. Die führende Schicht des Adels mit dem König an der Spitze besaß das Land und übte darüber wie über die das Land bewirtschaftenden Leute Herrschaft aus. Schon im Frühmittelalter begaben sich Freie unter den Schutz Mächtigerer; durch diese sog. Kommendation waren sie zu Treue, Dienst und Gehorsam verpflichtet und erhielten dafür Schutz und Unterhalt. Dieses persönliche Beziehungssystem bezeichnet man als Vasallität. Vasallen bildeten das Heersaufgebot der großen Herren, die ihrerseits als Kronvasallen mit dem merowingisch-karolingischen Königtum in Verbindung stehen konnten. Um die mit dem Heeresdienst verbundenen Kosten aufzubringen, erhielten Vasallen oft zu ihrem bei der Kommendation eingebrachten Eigengut weitere Liegenschaften nach dem Recht der Landleihe. Für diese Überlassung mussten die Vasallen ursprünglich Abgaben leisten, die aber erlassen werden konnten, was eine Wohltat, ein Benefizium darstellte, wie das vasallitische Leihegut auch bezeichnet wird. Diese dingliche Seite der Beziehungen zwischen Herrn und Mann wird Benefizialrecht genannt, der entscheidende Entwicklungsschritt zum mittelalterlichen Lehenswesen liegt in der Verbindung von Vasallität und Benefizialrecht. Im Hoch- und SpätMA wurden vom König auch Amtsfunktionen wie etwa Grafschaften oder Herzogtümer in der Art des Leiherechts an adelige Herrschaftsträger überlassen.