Kloster und Stift

Die lat. Bezeichnung „monasterium“, die dem Wort „Kloster“ entspricht, wurde im gesamten MA sehr unscharf angewandt und konnte sich auf einen Gebäudekomplex, einen Kirchenbau oder aber eine monastische Gemeinschaft beziehen. Im altchristlichen Osten bezeichnete monasterium ursprünglich die Zelle eines alleinlebenden Asketen. Die gemeinsame Lebensführung mehrerer Asketen gab den Anstoß zum Koinobitentum, der auf das Kloster zentrierten Form des Gemeinschaftslebens. Die ersten Klöster wurden von den ägyptischen bzw. syrischen Wüstenvätern begründet. Im Westen erfolgten die ersten Klostergründungen nach östlichem Vorbild; mehrere Regeln gaben dem inneren Leben dieser Klöster Zusammenhalt. Größe und innere Organisation konnten flexibel dem jeweiligen monastischen Ideal der Bewohner, ihrem Geschlecht und der Form des Gemeinschaftslebens angepaßt werden; entsprechend dem Rechtsstatus des Klosters und seines Vorstehers war die Benennung unterschiedlich (Abtei, Priorat, Konvent). Stift bezeichnet im MA eine geistliche Korporation und ihre Kirche, wobei im weiteren Sinn auch monastisch verfaßte Kommunitäten so benannt werden. Außerdem wird das Bistum bzw. dessen Territorium und Verwaltung neuzeitlich Stift oder Hochstift genannt. Im engeren kirchenrechtlichen Sinn bezeichnet Stift sowohl ein Kollegium von Weltgeistlichen aller Weihegrade an einer Kirche wie auch eine Frauenkommunität, die nicht nach einer Mönchsregel, sondern ohne Gelübde nach eigenen Ordnungen und aus dem Stiftungsvermögen ihrer Kirche leben, und deren vorrangige Aufgabe das gemeinsame Chorgebet sowie, bei den Männern, der feierliche Gottesdienst sind. Entstehen bzw. gegründet werden konnte ein Stift an jeder Kirche, die genügend Vermögen zum Unterhalt von mehreren Klerikern bzw. Kanonissen hatte (im MA ca. 600-700 Kanonikers.e im Gebiet der deutschen Reichskirche).

Kloster:

  • Gesamtanlage aus Kirche, Gebetsräumen, Wohn-und Wirtschaftsgebäuden
  • ursprünglich nur für Klosterangehörige, nicht für Laien zugänglich
  • Entwicklung zu Wirtschafts-und Gewerbezentren
  • Gründer: König oder Adelige
  • Vermögen: Vermögensausstattung durch Gründer + Zustiftungen
  • > Liegenschaften in Eigenregie oder als Leihgüter an Hintersassen (->Grundherrschaft)
  • ab dem 13 Jhd, kaum noch Neugründungen