Ministeriale

Die Ministerialen als Rechtsform und Institution waren auf der einen Seite durch Elemente der persönlichen Bindung, auf der anderen durch politische, wirtschaftliche und militärische Funktionszuweisungen charakterisiert, die sie schließlich oft in eine ritterliche und adelsgleiche Stellung hineinrücken ließen. Sie stellte eine Besonderheit des Deutschen Reiches einschließlich des lothringisch-flandrischen Grenzraums dar und gestaltete den Gesellschaftswandel des HochMA (vom frühen 11. bis zum 13./14. Jh.) im starken Maße mit -- Der Aufstieg der Ministerialen bildete die erste große soziale Evolution des MA. Die Herausbildung des eigenen, bald rechtlich abgegrenzten Ministerialenstandes erfolgte seit der Wende vom 10. zum 11. Jh., und zwar zuerst erkennbar auf der Ebene der Reichskirche. Zunächst war auch der Aufstieg zum Ministerialen von einfachen Manizipien und Knechten möglich, allerdings machten sich schon frühzeitig abschließende und ausgrenzende Tendenzen der sich formierenden Ministerialenschaft bemerkbar. Neben den gerichtlichen und verwaltungsmäßigen Aufgaben in der Grundherrschaft als villicus/Meyer erfolgte die Zuweisung der gehobenen Hofämter (Truchseß, Schenk, Kämmerer, Marschall, Jägermeister) und des Reiterdienstes auf der rechtsverbindlichen Grundlage der Ausstattung mit einem erblichen Lehen. Die Ministerialen hatten einen eigenen Rechtsstand mit einer besonderen Gerichtsbarkeit, leisteten keine persönlichen Abgaben und bemühten sich, einen eigenen Rechts- und Sozialstatus gesondert von Hofrecht und familia zu erlangen und abzusichern.

Auch: König setzte sie zunehmend als Reichsgutverwalter, Krieger (ritter) oder für bestimmte Hofämter ein. Ursache: Lockerung der Bindung zwischen König und adligen Vasallen - Den urprünglichen Amtsträgern - durch eine Verstärkung der vasallitischen Rechte am Lehnsgut (Erblichkeit), wodurch die Beziehung zum Lehnsherrn geschwächt wurde -> König erhoffte sich durch Reichsministerialität eine stärker von ihm abhängige "Beamtenschaft", Ministeriale wurden ebenfalls belehnt -> teilweise Aufstieg in (Nieder-)Adel.