Gottesfrieden

Der Gottesfrieden war ein von Bischöfen in Verbindung mit weltlichen HerrschaftstrĂ€gern gesetzter und/oder eidlich gelobter Sonderfrieden zur EindĂ€mmung der KriminalitĂ€t, zur Verhinderung von Unrechtstaten der waffentragenden Schichten gegenĂŒber den inermes und zur BekĂ€mpfung der Fehde. Als pax (994), pactum pacis (994), restauratio pacis et iustitiae (1000/14), convenientia pacis (1019/21) stellte er bestimmte Personen, Sachen und Orte unter dauernden Schutz oder unterband als pactum sive treuga (1027) oder treva Dei (1033) Waffenhandlungen oder Fehdefolgen an bestimmten Tagen und Zeiten des Kirchenjahres. Aus pax et treva Domini wurde ca. 1040 die VerkĂŒrzung pax Dei. Ende des 10. Jh. in SĂŒdfrankreich entstanden, verbreitete sich der Gottesfrieden im Laufe des 11. Jh. in Nordfrankreich, Burgund, Spanien, Italien und im Deutschen Reich, wurde im 12. Jh. von anderen Formen der Friedenswahrung abgelöst und behielt mancherorts noch lokale Bedeutung bis ins 13. Jh.

  • Sonderfrieden zur EindĂ€mmung der KriminalitĂ€t / Fehde
  • ausgehend von Bischöfen und weltlichen Herrschern
  • besonderer Schutz fĂŒr Personen mit geminderter RechtsfĂ€higkeit (Juden, Frauen,...)
  • Regelungen wie Waffenverbote an best. Tagen
  • christliches Friedensgebot kann in Adelsgesellschafft verbreitet werden