Papst und Patriarch
Papst und Papsttum bezeichnen Amt und Institution des Oberhauptes der kath. Kirche. Nach katholischer Glaubenslehre ist das Papsttum von Jesus Christus eingesetzt, sind die Päpste die Nachfolger des Apostels Petrus im römischen Bischofsamt und in dem damit verbundenen Primat. Ein Patriarchat. (lat. patriarchatus) bezeichnet seit frühbyzantinischer Zeit (etwa ab dem 6. Jh.) den Sitz eines Patriarchen (lat. patriarcha) und sein kirchenrechtlich definiertes Territorium. Es umfaßt im MA entweder eine oder mehrere Diözesen der spätantiken Reichsverwaltung, ein orthodoxes, von Byzanz unabhängiges Reich (Bulgarien, Serbien) oder andere Sondergebiete, wo jeweils ein Patriarch als Ersthierarch in Verbindung mit einer Synode über die zugehörigen Metropolien und Bistümer die oberste kirchliche Amts- und Jurisdiktionsgewalt ausübt und in der Regel das Weihe- bzw. Bestätigungsrecht für die Metropoliten und die Bischöfe besitzt. Ansätze zur Ausbildung der späteren Patriarchate waren in Ägypten schon vor 300 vorhanden, wo der Bischof von Alexandria im gesamten 3. Jh. unbestritten die Jurisdiktion über die Bischöfe Ägyptens und Libyens ausübten. Der Bischof von Rom hatte die Jurisdiktion über die Bischöfe Italiens inne. In den Kanonen 2 und 3 des II. Konzils v. Konstantinopel (381) bestimmte die Kirche im Prinzip die staatlichen Diözesen als zugleich größte kirchliche Verwaltungseinheiten und stellte so deren Ersthierarchen gleichberechtigt an die Spitze der Kirche, gestand aber neben dem Bischof v. Rom auch dem von Konstantinopel, dem „Neuen Rom“, einen Ehrenvorrang zu.