Verfassung der römischen Republik
Es gab 3 grundlegende Institutionen: Rat (Senat), Volksversammlung (Comitia) und Ämter (Magistrat)
Senat
- Voraussetzung zur Aufnahme war der Nachweis eines größeren Vermögens
- Consulare (=bereits Consul gewesen) besaßen höchstes Ansehen;§ Der Senat wies Consuln und Prätoren die Amtsbereiche zu.
- Verhandelte mit auswärtigen Gesandtschaften und traf Entscheidungen über die Außenpolitik und
- verfügte über die öffentlichen Finanzen.
- Trotz der Fülle seiner Kompetenzen hatte der Senat keine eindeutig starke Stellung im politischen system der Republik, sondern war auf die Kooperation mit Amtsträgern und Volk angewiesen.
- Wissen und Erfahrung der politischen Elite.
- Der Senat konnte aber keine Beschlüsse treffen, die die Rechtskraft von Gesetzen besaßen.
Volksversammlung
- Wählte Magistrate;
- Stimmten über Gesetzesanträge ab.
- Begrenzung: in den Centuriatcomitien dominierten die besitzenden Schichten, die tribunizische Politik war von der Stellungnahme des Senates anhängig und die römischen Bürger besaßen nicht das Recht der freien Rede in den Volksversammlungen
- Verlieh Gesetzen und Wahlen Legitimität, hatte aber kein Initiativrecht.
Ämter
- Höchstes Amt der römischen Republik war das Consulat; die zwei Consuln besaßen das Imperium, die Kompetenz, im Krieg das römische Heer zu führen.
- Die Praetoren waren für die Rechtssprechung zuständig;
- Rangniedere Ämter: Aedilat und Quaestur
- Wahl durch das Volk war die Vorraussetzung für jegliche Ausübung eines Amtes; Amtszeit auf ein Jahr begrenzt (Annuität)
- Censor: zwei Censoren wurden alle 5 Jahre aus den Reihen der Consulen gewählt; Aufgabe: Aufstellen der Bürgerlisten, Einteilung der Bürger in Vermögensklassen und Stimmbezirke;
- Kompetenz, Volksversammlungen und Senatssitzungen zu leiten, durch Annuität und Collegialität eingeschränkt -> keine Machtkonzentration;
- Das politische System war so konstruiert, dass es von keiner der drei wichtigsten Institutionen – senatus, comitia, magistratus – dominiert werden konnte.
- Getragen wurde die Republik von einer zahlenmäßig kleinen Elite, der Nobilität.