Die athenische Demokratie: Entwicklungen, Institutionen, Grundcharakteristika

  • Entwicklung: Reformen des Kleisthenes und die politische Neuordnung zur Zeit der Perserkriege.
  • Entmachtung des Areopags durch Ephialtes 461. Seine Befugnisse werden auf den Rat der 500 und die Volksversammlung übertragen.
  • Endültige Gestalt der athenischen Verfassung. Hält fast ununterbrochen bis 404/403. (oligarchische Umsturzversuche)
  • Unter Perikles werden Zeugiten (3.Klasse) zum Archontant zugelassen
  • Besoldung für Amtsträger und Tagegelder für den Besuch der Volksversammlung erlauben es auch weniger wohlhabenden, Ämter zu übernehmen.
  • Institutionen und Grundcharakteristika: Das zentrale Organ war die Volksversammlung (ekklesiastika)
  • Jeder Athener Vollbürger der mindestens 18 ist, hat ein Rede- Antrags- und Stimmrecht, offene, gleiche und individuelle Abstimmung
  • Tagt häufig, mindestens 40mal im Jahr, mind. 20% der stimmberechtigten Bürger müssen anwesend sein.
  • Ekklesia beschließt Gesetze und entscheidet über Krieg und Frieden. Bestellt und kontrolliert die Amtsträger
  • Rat der 500. (bule) Geschäftsführung für je 36/39 Tage durch die 50 Vertreter einer jeden Phyle (Prytanie), Anträge werden Vorberaten und vorformuliert (Probuleuma), Finanzkontrolle, Überwachung der Beamten.
  • Volksgericht (Heliaia) 6000 Bürger die Älter als 30 sind, werden im Jahr gelost. Für jeden Prozess eine bestimmte Anzahl von Geschworenen. Es gibt keine Richter
  • Ämterwesen: i. d. R. jährlicher Wechsel, 10 Strategen, die im Krieg das Kommando über das Bürgeraufgebot haben, Wiederwahl ist möglich. Hohe Finanzbeamten (Wahl), andere Amtsträger, Komissionen (alle durch Los)
  • Die Losung verhindert Abhängigkeitsverhältnisse, Absprachen und Bestechung.
  • Direkte Demokratie, Gleicheit, keine Gewaltenteilung, da das Volk die uneingeschränkte Macht besaß.