Die athenische Demokratie: Entwicklungen, Institutionen, Grundcharakteristika
- Entwicklung: Reformen des Kleisthenes und die politische Neuordnung zur Zeit der Perserkriege.
- Entmachtung des Areopags durch Ephialtes 461. Seine Befugnisse werden auf den Rat der 500 und die Volksversammlung übertragen.
- Endültige Gestalt der athenischen Verfassung. Hält fast ununterbrochen bis 404/403. (oligarchische Umsturzversuche)
- Unter Perikles werden Zeugiten (3.Klasse) zum Archontant zugelassen
- Besoldung für Amtsträger und Tagegelder für den Besuch der Volksversammlung erlauben es auch weniger wohlhabenden, Ämter zu übernehmen.
- Institutionen und Grundcharakteristika: Das zentrale Organ war die Volksversammlung (ekklesiastika)
- Jeder Athener Vollbürger der mindestens 18 ist, hat ein Rede- Antrags- und Stimmrecht, offene, gleiche und individuelle Abstimmung
- Tagt häufig, mindestens 40mal im Jahr, mind. 20% der stimmberechtigten Bürger müssen anwesend sein.
- Ekklesia beschließt Gesetze und entscheidet über Krieg und Frieden. Bestellt und kontrolliert die Amtsträger
- Rat der 500. (bule) Geschäftsführung für je 36/39 Tage durch die 50 Vertreter einer jeden Phyle (Prytanie), Anträge werden Vorberaten und vorformuliert (Probuleuma), Finanzkontrolle, Überwachung der Beamten.
- Volksgericht (Heliaia) 6000 Bürger die Älter als 30 sind, werden im Jahr gelost. Für jeden Prozess eine bestimmte Anzahl von Geschworenen. Es gibt keine Richter
- Ämterwesen: i. d. R. jährlicher Wechsel, 10 Strategen, die im Krieg das Kommando über das Bürgeraufgebot haben, Wiederwahl ist möglich. Hohe Finanzbeamten (Wahl), andere Amtsträger, Komissionen (alle durch Los)
- Die Losung verhindert Abhängigkeitsverhältnisse, Absprachen und Bestechung.
- Direkte Demokratie, Gleicheit, keine Gewaltenteilung, da das Volk die uneingeschränkte Macht besaß.