Goldene Bulle

= aurea bulla (goldenes Siegel weist auf Wichtigkeit hin!)

Nach dem Scheitern Kaiser Karls IV. Reichsgesetzentwurfs der Maiestas Carolina am Widerstand der Fürsten wird in Beratungen mit den Kurfürsten 1356 die Goldene Bulle erlassen (Teil 1: Nürnberg, Teil 2: Metz).

Sie schafft eine definitive Regelung der Verhältnisse zwischen Königtum / Kaisertum, Kurfürsten und Papsttum bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1806.

Die Goldene Bulle konnte in der Situation geschaffen werden, als nach der Rückkehr Karls IV. von seiner römischen Krönung erstmals seit 118 Jahren ein vom Papst anerkannter Kaiser in Deutschland weilte.

Es gilt als das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reichs.

Von den wohl neun originalen Abschriften (1 bei Karl IV. (als König von Böhmen = Kurfürst), 6 an die weiteren Kurfürsten, 1 jeweils nach Aachen und Frankfurt) sind noch sieben erhalten.

Zusammenhaltendes Moment: auf Einheit (''concordia'') statt Spaltung wird im Proömium sowie im gesamten restlichen Text hingewiesen.

Inhalt

  • Modus der Königswahl im Kurfürstenkolleg
  • genaue Bestimmung für den Wahlvorgang, Mehrheitswahl (maior pars)
  • Verbot von Doppelwahlen durch Doppelstimmenvergabe
  • Verbot von Absprachen vor der Wahl
  • Verbot von Bestechungsgeldern
  • Wahlort: Frankfurt. Königskrönung: Aachen. Reichstag: Nürnberg (Reichskleinodien). Kaiserkrönung: Rom (bis 1425)
  • Festlegung der Zahl der Kurfürsten
  1. Erzbischof von Trier
  2. Erzbischof von Köln
  3. Erzbischof von Mainz als geistliche Fürsten, wobei die letztern zwei relativ gleichberechtigt sind; sowie
  4. König von Böhmen
  5. Pfalzgraf bei Rhein
  6. Herzog von Sachsen und
  7. Markgraf von Brandenburg als weltliche Fürsten
  • Anwartschaft des gewählten Königs auf das Kaisertum
  • Königswahl formell von der Zustimmung des Papstes gelöst
  • König muss nach der Wahl die Privilegien der Kurfürsten erneuern
  • Zugeständnisse an die Kurfürsten, die eine kaiserliche Machthoheit einschränken nach Erfahrung der Maiestas Carolina
  • Rechte der Kurfürsten um Streitfälle zu vermeiden
  • Einheit des HRR gewährleisten, z.B. durch Vermeidung von Thronfolgefehden
  • privilegierte Stellung als alleinige Königswähler
  • Unteilbarkeit der Kurlande und Vererbungsregelung (Primogenitur)
  • Autonomie der kurfürstlichen Herrschaft: Gerichtshoheit, Zoll- und Münzrecht, Regalien etc.
  • genaue Aufgabenzuteilung bei weltlichen wie geistlichen Zeremonien in Anwesenheit des Königs / Kaisers
  • jährliche Versammlung der Kurfürsten
  • Sonderstellung des Königreichs Böhmen!
  • Verbot des Zusammenschlusses von Städten