Voraussetzungen und Kriterien der Stadtwerdung

Ausbildung der ersten Städte aus Dörfern, die ein Marktrecht besitzen. Gründungsstädte meist in Anlehnung an Burgen, Pfalzen, Märkte, Dorfsiedlungen. Fürsten / Könige erlauben Stadtgründungen (Gründungen neuer Märkte seit dem 9. Jhd. nur mit königlicher Genehmigung). König als Schutzherr der Fernhändler; alle Einwohner - nicht nur die Kaufleute - stehen in Marktsiedlungen direkt unter dem Schutz des Königs und haben keine weiteren Instanzen zwischengeschaltet.
Blütezeit der mittelalterlichen deutschen Stadt in und nach der Stauferzeit (1125-1313): Wachstum bereits bestehender Städte (innerhalb der Stadtmauern, oder Erweiterung um Vorstädte, und somit Errichtung weiterer Mauern), zahlreiche Neugründungen. Erschaffung eines Hinter- / Umlandes, also Landgebiete für regionalen und überregionalen gewerblichen Austausch.
Stadtgeschlechter (Kaufmannschaft) schließen sich zusammen, lehnen z.B. oft die Herrschaft des Bischofs ab. Status einer Stadt ist vom Stadtherrn abhängig. Markt- und Stadtrechtsprivilegien sind nötig. Kontinuität im rechtlichen Sinne nur bei den Bischofsstädten; Besiedlungskontinuität bei vielen Städten. In karolingischer Zeit sind Städte rechtlich nicht bekannt, sondern sind einfach befestigte Plätze und Verwaltungszentren.

Kriterien

  1. Stadtbefestigung, Steinbau (Brandgefahr), Pfarrkirche, Spital, Judenviertel
  2. Wirtschaftsplatz mit Handwerkern, Zünften, Kaufleuten, Großhändlern
  3. Sozial- und Rechtsgemeinschaft zieht Neusiedler an, Entstehung des städtischen Patriziats
  4. Stadtherren gewähren Privilegien
  5. die ''communitas civium'' erhält das Stadtsiegel als Symbol der Autonomie
  6. städtischer Rat erlässt Anordnungen, z.B. Stadtrecht

Gründe des Aufstiegs seit dem 12.Jh.:

  1. verringerte Bedrohung von außen
  2. Zunahme der inneren Sicherheit
  3. Veränderung der Ernährung
  4. starkes Bevölkerungswachstum im 13. / 14. Jhd.
  5. ökonomischer Wandel: Spezialisierung und Warentausch Bevölkerungswachstum –> steigende Agrarpreise –> Anreiz für Intensivierung des Ackerbaus (Dreifelderwirtschaft, Pflug, Hufeisen, Windmühlen usw. = Spezialisierung) –> Notwendigkeit des Warenaustausches.

Stadtbegriff

  1. der Ort besitzt eine aus Freien bestehende Bürgergemeinde
  2. der Ort ist Marktort (täglicher Marktbetrieb)
  3. der Ort hat einen besonderen Gerichtsbezirk
  4. der Ort ist hinsichtlich der öffentlichen Lasten bevorzugt (durch Privilegien)
  5. v.a. Recht der Gemeinden, selbst Organe für Willensbildung / Handeln zu setzen: im 12. Jhd. nebenberufliche Ausschüsse der Bürgerschaften, im 13. Jhd. dann regelmäßige, nach Ressorts gegliederte Verwaltung durch Ratsverfassung
  6. Obrigkeitsstellung des Rats gegenüber der Bürgerschaft