Magna Carta Libertatum

(= große Urkunde der Freiheit)

  • wurde 1215 König Johann I. von England vom revolutionären Adel und der Geistlichkeit abgerungen
  • vom König unter dem Druck der Barone unterzeichnet
  • Reaktion auf die Regierungsform der Plantagenets, die durch Ausnutzung feudaler Abgaben und willkürliche Gerichtsbarkeit gekennzeichnet war
  • betrifft vor allem das Lehnsrecht, und war zunächst als Vertrag zur Beschränkung der königlichen Willkür und zur Wiederherstellung der feudalen Rechtsordnung gedacht
  • verbrieft grundlegende politische Freiheiten des Adels gegenüber dem englischen König, Kontrolle des Königs durch schriftliches Gesetz
  • Unabhängigkeit der Kirche von der Krone garantiert
  • Disput um die Einsetzung des Erzbischofs von Canterbury, Johann I. ignoriert Willen des Papstes Innozenz III.
  • Innozenz III. verhängt Interdikt (Ungültigkeit aller religiösen Zeremonien) über England 1208, Exkommunikation Johanns 1209
  • wird im Laufe der Zeit zum fundamentalsten Grundgesetz der englischen Verfassung

Enthalten sind:

  1. Fiskal- und Rechtsklauseln: Festsetzung der Höhe der Lehnware und den Schutz der Rechte minderjähriger Erben und der Witwen
  2. rechtlich-soziale Bestimmungen: Mae und Gewichte, ungerechte Forderungen der königlichen Beamten verboten, willkürliche Geldbußen sollten nicht den Lebensunterhalt eines Mannes gefährden, und das Gericht durfte weder verkauft noch verweigert werden
  • von Johann I. widerrufen; Verkündung erst nach Johanns Tod 1216
  • Revidierung 1217: Krise des Königtums, Barone weigern sich, Steuern zu zahlen: Bestätigung der Magna Carta
  • endgültige Fassung: 1225 in 63 Artikeln, tritt unter dem noch minderjährigen König Heinrich III. in Kraft